Info an alle aktiven Musiker bzw. deren Eltern!

 Hygienekonzept Spielmannszug FFW Regen e.V. vom 04.06.2021

 Hygienekonzept zur Aufnahme des Übungsstundenbetriebes
unter Einhaltung der behördlichen Vorgaben in „CoronaZeiten“

Konzept für gemeinsame Übungsstunden (bei Inzidenz kleiner 50!)


1) Der Übungsstundenbetrieb des Hauptzuges soll am 11.06.2021 wiederaufgenommen werden! Ebenso soll möglichst die Anfängerausbildung wieder starten – für alle Teilnehmer gelten die nachfolgenden Regelungen gleichermaßen!
2) Die Übungsstunden finden trotzdem bevorzugt im Freien auf dem Schulgelände statt – hierfür sind die in der Anlage markierten 4 Standorte vorgesehen. Eine Begrenzung der Musikeranzahl greift bei einer (stabilen) Inzidenz unter 50 nicht mehr. Das Proben im Schulgebäude kann nur in eingeschränktem Umfang erfolgen, hier sind nur 2 Standorte möglich (die Aula oben oder unten und alternativ die Mensa als 2. Räumlichkeit!) – eine Nutzung der Klassenräume erfolgt nicht.
3) Vor und nach den Übungsstunden und während der Pausen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Mitgliedern eingehalten werden. Besonders beim Betreten und Verlassen des Übungsgeländes ist Gedränge zu vermeiden. Wann immer es möglich ist, muss eine Mund – und Nasenbedeckung (sog. Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) für 6- bis 14.jährige bzw. FFP2-Maske für alle ab dem 15. Lebensjahr) getragen werden.
4) Notenständer werden während der Proben vom Verein zur Verfügung gestellt und bereits vorab aufgebaut und auch wieder abgebaut von einem Verantwortlichen – eine Desinfektion erfolgt nach jeder Nutzung!
5) Der Dirigent/Stabführer und das Schlagwerk tragen während der Proben durchgängig eine Mund- und Nasenbedeckung (siehe unter 3.)).
6) Die Probenzeiten werden angepasst und sind wie folgt geplant: a) Im Außenbereich: 2 mal 30 Minuten Probe mit 15 Minuten Pause dazwischen. b) Im Schulgebäude: 3 mal 20 Minuten Probe mit jeweils 10 Minuten Pause zum Lüften der genutzten Räumlichkeiten. Für die Anfängerausbildung sind zwischen 2 oder 3 Blöcken à 20 Minuten mit jeweils 10 Minuten Pause zum Lüften vorgesehen.

7) Die An - und Abreise zu den Übungsstunden muss jedes Mitglied selber organisieren. Fahrgemeinschaften außerhalb eines Haushaltes dürfen nur nach den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen gebildet werden.
8) Aufgrund der aktuell stabilen Inzidenz von unter 50/35 entfällt das Erfordernis von negativen COVID-Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) – sofern sich die Inzidenz erhöht tritt automatisch das entsprechende Hygienekonzept in Kraft; eine Bekanntgabe erfolgt erst im Fall der Fälle.
9) Zutritt auf den Übungsplatz haben nur aktive Musiker. Zuschauer dürfen das Gelände nicht betreten – die Türen des Gebäudes werden nach Eintritt aller Mitglieder geschlossen. Das Schulgelände an sich kann leider nicht abgesperrt werden.
10) Vor dem Betreten des Übungsplatzes muss sich jedes Mitglied die Hände desinfizieren. Desinfektionsmittel stellt der Verein zur Verfügung.
11) Bei Proben im Gebäude ist die Handhygiene zusätzlich durch die vorhandenen Sanitärräume gewährleistet. Ein Besuch der Toiletten ist während der Probenzeiten nur einzeln erlaubt und auf das absolute Minimum zu beschränken.
12) Nach der Probe werden im Gebäude alle benutzten Einrichtungsgegenstände (dies wird möglichst vermieden, so wird z.B. kein Mobiliar der Schule benutzt) sowie alle Türklinken durch einen Verantwortlichen desinfiziert.
13) In jeder Übungsstunde wird eine Anwesenheitsliste geführt. Im Falle einer Infektion muss der Verein personenbezogene Daten wie Vor- und Zuname, Anschrift und Telefonnummer der anwesenden Mitglieder an die zuständige Behörde übermitteln – mit der Teilnahme an der Probe stimmt jeder Musiker dem zu.
14) Jedes Mitglied bekommt einen festen, markierten Übungsplatz zugewiesen und der Abstand wird für alle Übenden mindestens 3 Meter betragen. Zudem wird durch eine versetzte Aufstellung ein Maximum an Sicherheit erreicht, auch im Hinblick auf die erhöhten Luftverwirbelungen von Querflöten.
15) Der bezogene Übungsplatz darf während der Übungsstunde nicht gewechselt oder getauscht werden.
16) Es wird vorrangig getrennt nach Instrumenten geprobt (Flöten und Fanfaren), das Schlagwerk wird entsprechend zugeordnet.
17) Fanfarenspieler fangen das Kondensat mit Einmaltüchern auf und bewahren es bis zur Entsorgung in geschlossen Behältnissen auf (geplant sind hierfür handelsübliche Haushaltstücher und Gefrierbeutel, diese werden vom Verein zur Verfügung gestellt)
18) Instrumente, Notenständer, Notenmappen, etc. dürfen nicht getauscht oder mit anderen Mitgliedern geteilt werden.

19) Sofern sich bei einem Teilnehmer während der Probe für eine Infektion mit SARS-COV-2 typische Symptome entwickeln, haben diese die Probe umgehend zu verlassen. Der Verantwortliche nimmt sofort Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt auf und bespricht die notwendigen Maßnahmen (z.B. Quarantäneanordnung, Testtermine, etc.).
20) Sollte bei einem Mitglied oder in dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Atemnot, Fieber, etc. auftreten, darf dieses Mitglied nicht an den Übungsstunden teilnehmen – unabhängig von einer negativen Testung, hier wird an das Verantwortungsbewusstsein aller appelliert. Selbstverständlich darf kein Musiker die Probe besuchen für den eine amtliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt Regen ausgesprochen wurde – nur zur Klarstellung.
21) Im Verdachtsfall und/oder einer Ansteckung eines Mitgliedes oder in dessen Haushaltes, muss der Vorstand umgehend informiert werden! Der Übungsstundenbetrieb muss dann unverzüglich eingestellt werden und darf erst nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wieder aufgenommen werden.
22) Jedes Mitglied, das die Übungsstunden besucht, ist mit den oben genannten Hygienemaßnahmen einverstanden und verpflichtet sich die Regelungen einzuhalten.
23) Verantwortlich für die Einhaltung der Maßnahmen sind der 1. Vorsitzende Otto Gabauer, der 2. Vorsitzende Thomas Stadler, der Schriftführer Armin Pfeffer und der Stabführer Andreas Stadler. Den Anweisungen des jeweils zuständigen Verantwortlichen wird von allen Anwesenden Folge geleistet.
24) Im Fall einer Infektion in der Schule/auf dem Schulgelände, verzichtet der Spielmannszug FFW Regen e.V. auf Regressansprüche gegenüber der Kreisstadt Regen.



Spielmannszug FFW Regen e.V.

Die Vorstandschaft